Grenzabstände Gehölze und Hecken mit weiterführenden link zum Nachbarschaftsrecht NRW
Gehölze:
Hinweis zum Nachbarschaftsrecht NRW bei Pflanzarbeiten
Pflanzabstände Bäume und Sträucher außer Obst
2. Pflanzabstände
Hinsichtlich der Pflanzabstände trifft das NachbG NRW in den §§ 41-48ausführliche Regelungen.
Mit Bäumen außerhalb des Waldes, mit Sträuchern und Rebstöcken sind gemäß § 41 NachbG NRW von den Nachbargrundstücken folgende Abstände einzuhalten:
mit Bäumen außer den Obstgehölzen, und zwar
§ stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche und sämtlichen Arten der Linde, der Platane, der Rosskastanie, der Eiche und der Pappel: 4,00 Meter,
§ allen übrigen Bäumen: 2,00 Meter,
mit Ziersträuchern, und zwar
§ stark wachsenden Ziersträuchern, insbesondere dem Feldahorn, dem Flieder, dem Goldglöckchen, der Haselnuss, den Pfeifensträuchern(falscher Jasmin): 1,00 Meter,
§ allen übrigen Ziersträuchern: 0,50 Meter
Hecken:
Hinweis zum Nachbarschaftsrecht NRW bei Pflanzarbeiten
Abstand Hecke
Hecken von über 2 Meter Höhe müssen einen Grenzabstand von mindestens 1 Meter und Hecken bis zu 2 Meter Höhe einen Abstand von 0,50 Meter einhalten. Der Abstand wird hier nicht von der Mitte des Stammes, sondern von der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche der Hecke ausgemessen.
NRW-Justiz: Nachbarrecht
Den Vollständigen Text finden hier.
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